Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen

§1 Geltung der BedingungenDie Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma TAZ GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten sie als angenommen. Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wir hiermit widersprochen. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam. 

§2 VertragsabschlußAufträge und Annahme bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ausnahmsweise reicht bei Eilaufträgen die telefonische Bestätigung aus. 

§3 Liefer- und LeistungszeitDie von der Firma TAZ genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören u. a. Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Schwierig-keiten beim Transport sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma TAZ, Lieferungen und Leistungen hinauszuschieben. Nach 3 Wochen und angemessener Nachfristsetzung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. 

§4 UnterauftragvergabeDas Laboratorium behält sich vor, gewisse Untersuchungen im Unterauftrag zu vergeben. 

§5 GewährleistungDie Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge wir die Analyse kostenlos wiederholt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. 

§6 ZahlungSoweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn die Firma TAZ über den Betrag verfügen kann. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma TAZ berechtigt, von dem Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu berechnen. 

Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder Verzuges kann Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, es sein denn, Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig. Tritt der Auftraggeber nach (auch telefonischer) Beauftragung vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertige Analyse nicht ab, so hat er den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50% des Auftragswertes (mindestens jedoch 200,- € ) gilt hiermit – unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers – als vereinbart. 

§7 HaftungSchadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen die Firma TAZ (als auch gegen der Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen) ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche wegen zu vertretender Unmöglichkeit oder zu vertretendem Verzug sind, der Höhe nach auf den Rechnungswert beschränkt. 

§8 UrheberrechtVerbreitung und Veröffentlichung der Analyse bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma TAZ GmbH. 

§9 BeratungJede Beratung erfolgt unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Beachtung von Schutzrechten Dritter. 

§10 Gerichtsstand, TeilnichtigkeitSoweit gesetzlich zulässig, ist Eurasburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

§11 EigentumsvorbehaltBei einer Lieferung von Ware bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 

Aichach, Januar 20​21TAZ GmbH