Akkreditierung / DAkkS / Audit
Begriffsdefinition - Akkreditierung
Der Begriff Akkreditierung beschreibt den Umstand, dass eine allgemein anerkannte Organisation einer anderen Organisation oder Personen eine spezifische Kompetenz bescheinigt.
Akkreditierung durch die DAkkS - Sie benötigen Unterstützung
für Ihr anstehendes Audit?
Sie müssen den Nachweis über die korrekte Funktionsweise Ihres Funken- oder Glimmentladungsspektrometers in einem Audit vorweisen?
Sie benötigen eine Kalibrierung der Methoden Ihres Spektrometers mit Bestimmung der Messunsicherheiten bei Ihnen Vorort oder benötigen einfach nur Informationen rund um ein Audit?
Sie benötigen allgemeine Unterstützung im Bereich Funkenspektrometrie oder Glimmentladungsspektrometrie?
Wir helfen Ihnen die Forderungen der DAkkS zu erfüllen.
Für Informationen, Fragen zu Ihrem anstehenden Audit oder auch für die Kalibrierung Ihres Spektrometers im akkreditierten oder nicht akkreditierten Bereich stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: info@tazgmbh.de
Vorgaben der DAkkS zum Nachweis der metrologischen Rückführung eines Funken- oder Glimmentladungsspektrometers im Rahmen eines Audits.
Die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft DAkkS in Berlin hat unter dem „Merkblatt 71_SD_0_005 zur metrologischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren“ exakte Angaben formuliert wie dieser Nachweis zu erbringen ist.
Das Merkblatt wurde zwar wieder zurückgezogen, jedoch sind wesentliche Elemente daraus nach wie vor in den entsprechenden Normen hinterlegt. Zudem verwenden viele Auditoren dieses Merkblatt für die Durchführung eines Audits. Wer sich in allen Punkten an die darin enthaltenen Vorgaben hält,
wird in diesem Bereich keine Abweichungen in einem Audit haben.
Das Merkblatt enthält alle Einzelheiten, die von einem akkreditierten Prüflabor hinsichtlich der
metrologischen Rückführung zu beachten sind wie z. B.
Nachfolgende Kalibrierscheine und Zertifikate gelten als Nachweis der metrologischen Rückführung bei einer Akkreditierung.
Neben diesen Einzelheiten sind in dem DAkkS Merkblatt 71_SD_0_005 noch eine Vielzahl weiterer Details zur Beachtung akkreditierter Laboratorien aufgeführt. Sie können dieses hier downloaden.